Abfallausschlussliste
Von der Annahme sind folgende Abfälle ausgeschlossen:
- Eis und Schnee
- pathologische Abfälle
- ekelerregende und übelriechende Stoffe
- menschliche und tierische Auswurfstoffe
- Tierkörper und -teile
- flüssige oder leicht vergasende Stoffe aller Art
- gepresste Abfälle
- radioaktive Stoffe
- explosives Material
- Gasflaschen
- infektiöse Stoffe, Körperteile und Organe
- ätzende, brandfördernde oder entzündliche Abfälle nach der Gefahrstoffverordnung
- brennende und glühende Abfälle
- Gras und Stäube in größeren Mengen
- nicht identifizierte oder neue chemische Abfälle
- toxische Abfälle
- Sonderabfälle, die von der GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH nicht angenommen werden
Zusätzlich sind Abfälle nach § 7 der DepV nicht zugelassen
vergleiche folgende Seite, "
Nicht zulässige Abfälle zur Deponierung"