FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wohin mit meinem Sperrmüll? Was ist eigentlich Sondermüll? Und wie viel kostet das überhaupt? Sie haben die Fragen – wir haben die Antworten!

Damit Ihre Anlieferung auf den Anlagen des ZVA möglichst reibungsfrei verläuft, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

1. Wann und wo kann ich meine Wert- und Abfallstoffe anliefern?

Das sind unsere Öffnungszeiten:

Müllumladestation Erlangen:
Am Hafen 5 A
91056 Erlangen
Montag-Freitag: 7:00-12:00 Uhr (letzter Einlass 11:45 Uhr)
und 13:00-17:00 Uhr (letzter Einlass 16:45 Uhr)
Samstag: 8:00-14:00 Uhr (letzter Einlass 12:45 Uhr)

Wertstoffhof und Deponie Herzogenaurach:
Zum Flughafen 101
91074 Herzogenaurach
Montag-Freitag: 8:00-12:00 Uhr (letzter Einlass 11:45 Uhr)
und 13:00-17:00 Uhr (letzter Einlass 16:45 Uhr)
Samstag: 8:00-14:00 Uhr (letzter Einlass 12:45 Uhr)

Wertstoffhof Medbach: 
Ortsteil Medbach
91315 Höchstadt/Aisch
Montag-Freitag: 8:00-12:00 Uhr (letzter Einlass 11:45 Uhr)
und 13:00-17:00 Uhr (letzter Einlass 16:45 Uhr)
Samstag: 8:00-14:00 Uhr (letzter Einlass 13:45 Uhr)

Unsere Öffnungszeiten der Sonderabfallaufnahmestellen und aktuelle Meldungen finden Sie auf unserer Startseite.

2. Wie viel kostet es mich, meinen Abfall an den Wertstoffhöfen abzugeben?

Eine ausführliche Auflistung der Kosten für die Abfallabgabe finden Sie unter Entgelte.

3. Welchen Abfall darf ich an den Wertstoffhöfen abgeben?

Zugelassen für die Beseitigung an den ZVA-Wertstoffhöfen sind Rest- und Sperrmüll, nichtbrennbare Abfälle und Asbest.

Erfahren Sie mehr über die zugelassenen Abfallarten und -mengen.

4. Welche Abfälle dürfen nicht an den ZVA-Wertstoffhöfen abgegeben werden?

Von der Annahme sind folgende Abfälle ausgeschlossen:

  • Eis und Schnee
  • pathologische Abfälle
  • ekelerregende und übelriechende Stoffe
  • menschliche und tierische Auswurfstoffe
  • Tierköper und -teile
  • flüssige oder leicht vergasende Stoffe aller Art
  • radioaktive Stoffe
  • explosives Material
  • Gasflaschen
  • infektiöse Stoffe, Körperteile und Organe
  • brennende und glühende Abfälle
  • toxische Abfälle
  • Sonderabfälle, die von der GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH nicht angenommen werden
5. Wo finde ich die Sonderabfallannahmestellen?

Die Sonderabfallannahmestellen befinden sich direkt auf unseren Wertstoffhöfen. Bei Fragen hilft Ihnen unser geschultes Personal vor Ort gerne weiter.

Unsere Öffnungszeiten der Sonderabfallaufnahmestellen und aktuelle Meldungen finden Sie auf unserer Startseite.

6. Welchen Abfall muss ich zu den Sonderabfallannahmestellen bringen?
  • Altöl
  • Autobatterien
  • Chemikalien, Fixierer, Entwickler
  • FCKW-haltige Spraydosen
  • Haushaltsbatterien
  • Lacke
  • Leergebinde mit schädlichen Restinhalten
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösungsmittel, -gemische
  • Pflanzen- und Holzschutzmittel
  • PU-Schaumdosen
  • Quecksilberhaltige Stoffe

Bitte beachten Sie, dass Sonderabfälle nur in handelsüblichen Mengen (bis max. 20 Liter) abgegeben werden können.
 
Weitere Informationen haben wir für Sie unter Zugelassene Abfallarten
zusammengefasst.
Unsere Öffnungszeiten der Sonderabfallaufnahmestellen und aktuelle Meldungen finden Sie auf unserer Startseite.

7. Welche Abfälle darf ich nicht zur Sonderabfallannahmestelle liefern?
  • Radioaktive Stoffe
  • Infektiöses Material
  • Explosive Abfälle
  • Gasflaschen
8. Was muss ich bei der Anlieferung von Asbestabfällen beachten?

Ab einer Menge von 1 m³ können Asbestabfälle nur an der Deponie Herzogenaurach angeliefert werden. Vor Anlieferung ist eine Anmeldung notwendig.
Asbestabfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen anzuliefern. Insbesondere sollen folgende Verpackungen verwendet werden:
– gut verschließbare staubdichte Kunststoffgewebesäcke unterschiedlicher Größe (Big-Bags, Platten-Big-Bags)
– einschlägige PE-Kunststofffolien mit einer Mindestdicke von 0,4 mm;Stöße sind zu überlappen und mit Klebeband zu verkleben.

Bitte lesen Sie hierzu unsere detaillierten Informationen zur Anlieferung von Asbestabfällen.

9. Wohin mit meinem Sperrmüll?

Abholung

Für die Abholung des Sperrmülls sind die Stadt Erlangen und der Landkreis Erlangen-Höchstadt verantwortlich.
Erfahren Sie hier mehr:

Eigenanlieferung

Anlieferung auf allen Anlagen möglich.

10. Mein Hauptwohnsitz liegt nicht in Erlangen oder Erlangen-Höchstadt. Kann ich trotzdem Abfall an den Wertstoffhöfen des ZVA anliefern?

Ja, wenn Sie einen festen Wohnsitz (z.B. Zweitwohnsitz) im Verbandsgebiet ER/ERH haben. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit.

11. Meine Tonne wurde heute nicht geplant geleert. An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an folgende Telefonnummern:

Zentrale

Bio und Restmüll

Gelber Sack

Papier

Zentrale

Bio und Restmüll

Gelber Sack

Papier

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zweckverband Abfallwirtschaft
Stadt Erlangen Landkreis Erlangen-Höchstadt
ZVA ER-ERH

E-Mail: info@zva-erlangen.de

Telefon: 09131/71 57-0
Telefax: 09131/71 57-21


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