Zugelassene Abfälle

Grüngut, Holz, Metall, Papier, Folie, Elektrogeräte, Bauschutt, Porenbeton, selbst Asbest – wer die Müllumladestation in Erlangen und die Deponie und den angegliederten Wertstoffhof des ZVA in Herzogenaurach oder Medbach aufsucht, hat den Kofferraum meist bis oben hin vollgepackt mit Dingen, die er loswerden will. Damit das auch ordnungsgemäß passiert, stehen die Mitarbeiter des ZVA schon am Eingang bereit, um die Anlieferung zu prüfen und bei der umweltverträglichen Entsorgung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Welche Abfälle Sie an den Deponien und Wertstoffhöfen des ZVA abgeben dürfen finden Sie hier.

Viele Abfallarten dürfen kostenfrei beim ZVA abgegeben werden. Informieren Sie sich hier über die Entgelte Ihrer geplanten Anlieferung.

Zugelassene Abfälle zur Beseitigung/Restmüll
  • Restmüll (Umladestation, Herzogenaurach, Medbach max. 5 m3)
  • Sperrmüll (Umladestation Herzogenaurach, Medbach max. 5 m3)
  • Nichtbrennbare Abfälle zur Beseitigung (Umladestation, Herzogenaurach, Medbach max. 5 m3)
  • Asbest (Medbach, Umladestation max. 1 m3)
  • Künstliche Mineralfasern (Herzogenaurach, Anlieferung nur verpresst)

Zugelassene Abfälle zur Verwertung

Umladestation Erlangen

AluminiumHaushaltsgroßgerätePapier/Pappe
BauschuttHaushaltskleingeräteReifen
Buntmetalle (Kupfer, Messing, Edelstahl)HohlglasSchuhe
CDsHolz A I-III, InnenhölzerSpeisefette
MetalleHolz A IV, AußenhölzerStyropor
FolienKabelTextilien
Elektro- und Elektronikaltgeräte1KorkToner
FlachglasKühlgeräteWachs
Gartenabfälle

Wertstoffhof Herzogenaurach

AluminiumHaushaltsgroßgeräteMetalle
Bauschutt, ErdaushubHaushaltskleingerätePapier/Pappe
Buntmetalle (Kupfer, Messing, Edelstahl)Nachtspeicherheizgeräte
(unzerlegt und folienverpackt)2
Photovoltaikmodule3
CDsHohlglasReifen
DosenHolz A I-III, InnenhölzerSchuhe
DSD-MaterialHolz A IV, AußenhölzerSpeisefette
FolienKabelStyropor
Elektro- und Elektronikaltgeräte1KorkTextilien
FlachglasKühlgeräteToner
GartenabfälleKunststoff-HohlkörperWachs

Wertstoffhof Medbach

AluminiumHaushaltskleingerätePapier/Pappe
Bauschutt, ErdaushubNachtspeicherheizgeräte
(unzerlegt und folienverpackt)2
Reifen
Buntmetalle (Kupfer, Messing, Edelstahl)HohlglasSchuhe
CDsHolz A I-III, InnenhölzerSpeisefette
DosenHolz A IV, AußenhölzerStyropor
DSD-MaterialKabelTextilien
FolienKorkToner
Elektro- und Elektronikaltgeräte1KühlgeräteWachs
FlachglasKunststoff-Hohlkörper
HaushaltsgroßgeräteMetalle

1Elektro- und Elektronikaltgeräte
Viele Geräte (Laptops, Smartphones, Akkuschrauber usw.) enthalten leistungsfähige Energieträger wie z.B. Lithiumbatterien.
Diese können bei unsachgemäßen Umgang leicht in Brand geraten. Um das Gefährdungspotenzial beim Transport zu minimieren, müssen Lithium-Ionen-Zellen, die in Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sind, vor der Abgabe des Gerätes entnommen werden.
Die Batterien können dann mit abgeklebten Polen an den Sammelstellen des ZVA abgegeben werden.

2Nachtspeicherheizgeräte können bei nicht ordnungsgemäßen Abbau durch Fachpersonal und nicht korrekter oder beschädigter Verpackung eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen!!!
Kostenlos angenommen werden deshalb:
> nur komplette Geräte
> einzeln, fest verpackt (reißfeste Folie) und verklebt

Richtig verpackte Nachtspeicheröfen. Foto: ZVA

3Photovoltaikmodule in haushaltsüblichen Mengen können nur auf dem Wertstoffhof der Deponie Herzogenaurach abgegeben werden. Die Annahme erfolgt palettiert und ist kostenfrei.

Sonderabfallannahmestelle

Sonderabfälle können nur in haushaltsüblichen Mengen (bis max. 20 Liter) abgegeben werden.

Die verschiedenen Sonderabfälle dürfen auf keinen Fall miteinander vermischt sein und sollen nach Möglichkeit in der Originalverpackung aufbewahrt und angeliefert werden, um Gefahrenpotentiale eindeutig feststellen zu können. Folgende Sonderabfälle können angeliefert werden:

  • Altöl
  • Autobatterien
  • Chemikalien, Fixierer, Entwickler
  • FCKW-haltige Spraydosen
  • Haushaltsbatterien
  • Lacke
  • Leergebinde mit schädlichen Restinhalten
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösungsmittel, -gemische
  • Pflanzen- und Holzschutzmittel
  • PU-Schaumdosen
  • Quecksilberhaltige Stoffe

Die aufgeführten Abfälle sind nicht abschließend. Weitere hier nicht aufgeführte Abfälle sind im Einzelfall anzufragen.

Ausgeschlossen von der Annahme sind:

  • radioaktive Stoffe
  • infektiöses Material
  • explosive Abfälle
  • Gasflaschen
Asbestabfälle

Asbestabfälle

Falsch gelagerte oder schlecht verpackte Asbestabfälle stellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Asbest, der vom ZVA auf der Deponie in Herzogenaurach abgedeckt und eingelagert wird, muss staubdicht und in sogenannten Big Bags verpackt sein. Der Umwelt zuliebe darf er auf keinen Fall lose angeliefert werden. Informieren Sie sich hier über die Anlieferung und Entsorgung von Asbestabfällen beim ZVA.

1. Allgemeine Grundlagen

1.1. Durch unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Abfällen können Asbestfasern freigesetzt werden. Eingeatmete Fasern können unheilbare Erkrankungen wie Asbestose und Lungenkrebs verursachen.
1.2. Bei der Anlieferung und Ablagerung von Asbestabfällen sind daher alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gemäß § 14, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), die Vollzugshilfe zur Ent sorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA 23) sowie alle Anweisungen und Auflagen der zuständigen Aufsichtsbehörden zu beachten.

2. Annahmebeschränkungen

2.1. Kleinmengen unter 1 m³ können an allen Entsorgungsanlagen des ZVA zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden.
2.2. Anlieferungen ab einer Menge von 1 m³ sind nur auf der Deponie Herzogenaurach möglich. Da die Annahme und Ablagerung solcher Mengen besonderer Arbeitsvor- und -nachbereitungen bedarf, sind die beabsichtigten Anlieferungen rechtzeitig vorher bei der Geschäftsstelle anzumelden.
2.3. Anlieferanlage und eventuelle Änderungen der Annahmezeiten legt die Geschäftsstelle nach entsorgungstechnischen und organisatorischen Gesichtspunkten fest.

3. Anlieferung von Asbestabfällen

3.1. Asbestabfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen anzuliefern. Insbesondere sollen folgende Verpackungen verwendet werden:

  • gut verschließbare staubdichte Kunststoffgewebesäcke unterschiedlicher Größe (Big-Bags, Platten-Big-Bags)
  • einschlägige PE-Kunststofffolien mit einer Mindestdicke von 0,4 mm; Stöße sind zu überlappen und mit Klebeband zu verkleben.

3.2. Asbesthaltige Abfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.

4. Eingangskontrolle

4.1. Die Eingangskontrolle überprüft die Anlieferungen auf Zulässigkeit, den Begleitschein auf Vollständigkeit der notwendigen Angaben und erfasst Daten und Mengen.
4.2. Die Eingangskontrolle überprüft die ordnungsgemäße Verpackung der Asbestabfälle. Unverpackte Asbestabfälle sind vom Anlieferer in die bereitstehenden Verpackungen bzw. Behältnisse zu geben.
4.3. Die Eingangskontrolle kann stichprobenhafte Kontrollen der Inhalte von Big-Bags und anderer Verpackungen unter Beachtung der Bestimmungen der TRGS 519 vornehmen.

5. Abladen der Asbestabfälle

5.1. Asbestabfälle sind vom Anlieferer vorsichtig abzuladen. Sie dürfen nicht geworfen, geschüttet oder gekippt werden.
5.2. Asbestabfälle sind so abzuladen, dass eine Faserfreisetzung vermieden wird.
5.3. Das Abladen größerer Mengen ist vom Anlieferer mit einem geeigneten Fahrzeug mit Entladevorrichtung selbst vorzunehmen.